CORONA HYGIENE-KONZEPT DES RRK
1. Alle gültigen Regelungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten selbstverständlich auch auf dem RRK-Gelände.
2. Bei Symptomen, die den Verdacht auf eine Corona-Erkrankung wecken könnten, ist das Betreten des RRK-Geländes nicht zulässig. Jedes Klubmitglied ist selbst verantwortlich, sich stets aktuell über Krankheitssymptome, allgemeine Hygiene-Vorgaben und Verhaltensregen informiert zu halten und dieses Wissen zu berücksichtigen.
3. In allen Innenbereichen ist Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
4. Flüssigseife und Einmalhandtücher findet ihr in den Toiletten und den Umkleiden.
5. Für den Ruderbetrieb gilt die Sportordnung.
6. - Boote sind aus Hygienegründen innen und außen sorgfältig mit Neutralseife und Wasser zu reinigen.
- Skulls und Riemen werden ebenso mit Neutralseife und Wasser gereinigt. (linke Bootshalle, Eimer wieder reinigen und aufräumen).
7. Ergometerraum:
- siehe ausgehängte Hygieneregeln Ergometerraum
8. Konditionsraum:
- siehe ausgehängte Hygieneregeln Konditionsraum
9.Gymnastikraum:
- siehe ausgehängte Hygieneregeln Gymnastikraum
10. Umkleiden: - maximal 5 Personen mit Abstand. - Maskenpflicht!
11. Duschen: - Maximal 2 Personen - Abstand halten - nur kurz duschen, um Warteschlangen zu vermeiden - Türen geschlossen halten wegen der Lüftung
12. Aufenthaltsraum - Balkon:
- Anwesenheitsliste eintragen
- Hände desinfizieren
- Bitte möglichst Flaschen verwenden
- Gläser unbedingt in die Spülmaschine stellen
- Benutzte Tische sind abschließend zu desinfizieren
- In der Anwesenheitsliste austragen
13. Küche: die Küchennutzung (Kochen-Geschirr…) bleibt aus hygienischen Gründen noch untersagt
Diese Ordnung wird laufend an die Sicherheitslage sowie an die aktuellen Erfahrungen angepasst.
Gegenüber Mitgliedern, die das RRK-Hygienekonzept nicht einhalten, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht!
Regensburg, 19.10.2020
Der Vorstand